„Mit seinen Beschlüssen zum länderübergreifenden Kooperationsmodell, will der IT-Planungsrat zudem den Grundstein für eine bürokratiearme Nachnutzung von OZG-Leistungen legen. Der sogenannte ‚FIT-Store‘ soll einen einheitlichen Rahmen schaffen, in dem Länder Online-Leistungen auf standardisierter vertraglicher Basis abrufen können.“
Wieder ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Digitalen Transformation der Verwaltung.
Wieder ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Digitalen Transformation der Verwaltung.